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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Dem Vasallen wird das Burglehen abgesprochen, wobei er die Frist fr das Ansichziehen versumt

 # FolioBeschreibung Anzahl 
182rAbsprechen eines Burglehens und fristgemäßes Wiederansichziehen des Burglehens durch den Burgmann. Abriß einer verurteilten Burg. Umwandlung des Burglehens bei Tod des Herrn.
 

 
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